Abgeschlossene technische Ausbildung als KFZ-Techniker
§ 57a-Berechtigungerforderlich
Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung vorausgesetzt
Führerschein Klasse B erforderlich | A, C, E wünschenswert
Technisches Verständnis und Freude an Weiterbildung
Kommunikationsstärke und Kundenorientierung
Deine zukünftigen Tätigkeiten
Durchführung technischer Prüf- und Serviceleistungen für Fahrzeuge aller Marken
Durchführung von § 57a-Überprüfungen
Sicherheits- und Funktionsüberprüfungen
Fehleranalyse an Motor- und elektronischen Steuerungssystemen
Sicherstellung von Ordnung, Sauberkeit und modernen Arbeitsstandards
Wir bieten
Vollzeitbeschäftigung im Ausmaß von 39 Wochenstunden Der Kollektivvertragliche Monatslohn beträgt mind. € 2.982,85 brutto Umfassende Einschulung sowie regelmäßige fachliche Weiterbildungen